Ein spektakulärer Polizeieinsatz erschütterte am 25. Juli 2025 Stuttgart-Zuffenhausen. Um 6 Uhr morgens durchsuchte das Spezialeinsatzkommando ein Wohnhaus – mit Sprengkörpern und schwerer Ausrüstung. Ziel war eine 13-köpfige Großfamilie, die seit Jahren im Fokus der Behörden steht.
Die Familie gilt als mehrfach auffällig. Drei Brüder, darunter ein 15-Jähriger, sollen nun abgeschoben werden. Bereits im Juni 2025 fällte ein Gericht ein Urteil gegen sie. Der Fall sorgte sogar im Landtag für Diskussionen.
Hintergrund sind wiederholte Vorwürfe gegen die Großfamilie. Medien berichteten bereits über Verbindungen zu kriminellen Strukturen. Die aktuelle Abschiebedebatte könnte bundesweit Folgen haben.
Ein Handy wurde zum entscheidenden Beweismittel im Fall der syrischen Großfamilie. Die Razzia offenbarte nicht nur Gewaltvorwürfe, sondern auch möglichen Sozialleistungsbetrug.
20 Polizeibeamte durchsuchten das Haus im Stadtteil Zuffenhausen. Familienmitglieder sollen Gewalt angedroht haben. Der 15-Jährige war bereits in 21 Fällen aktenkundig.
Auf dem beschlagnahmten Handy fanden sich Videos einer Schlägerei vom Juni 2025. Diese Aufnahmen sind zentral für ein Körperverletzungsverfahren.
Der 44-jährige Familienvater soll Pflegegrad 3 vorgetäuscht haben. TV-Aufnahmen zeigen ihn jedoch beim problemlosen Weglaufen. Die Ermittlungen belaufen sich auf 200.000€ unrechtmäßige Bezüge.
«Systematisches Ausnutzen des Sozialsystems liegt hier vor.»
Die Widersprüche in den Mobilitätsangaben des Familienoberhaupts werfen weitere Fragen auf. Die Polizei prüft nun alle Leistungsbezüge der letzten Jahre.
Das Landgericht Stuttgart fällte ein wegweisendes Urteil gegen die drei Brüder Ahmed (19), Sami (20) und Youssef (22). Die Söhne der Familie waren in eine schwere Messerattacke verwickelt. Die Strafe: vier Jahre Haft.
Am 12. Juni 2025 eskalierte eine Auseinandersetzung in der Innenstadt. Die drei Brüder griffen zwei Männer mit Messern an. Beide Opfer erlitten schwere Verletzungen.
Beweismaterial:
Das Gericht sah die öffentliche Sicherheit als gefährdet an. Der Richter betonte: «Wiederholte Gewaltbereitschaft erfordert klare Konsequenzen.»
| Name | Alter | Strafe |
|---|---|---|
| Ahmed | 19 | 4 Jahre |
| Sami | 20 | 4 Jahre |
| Youssef | 22 | 4 Jahre |
Die Ausländerbehörde zog das Aufenthaltsrecht der Brüder zurück. Justiz-Staatssekretär Lorek kommentierte: «Die Abschiebung erfolgt, sobald es die Lage in Syrien zulässt.»
«Hier liegen organisierte kriminelle Strukturen vor.»
Politische Forderungen nach einer Gesetzesänderung stehen im Raum. Der Fall der drei Brüder zeigt: Die Abschiebung straffälliger Personen nach Syrien bleibt komplex. Die Justiz sieht Handlungsbedarf, doch völkerrechtliche Prinzipien bremsen schnelle Lösungen.
Die CDU drängt auf eine Änderung des §60 Abs.7 AufenthG. Ziel: Abschiebungen bei schweren Straftaten erleichtern. Der Koalitionsvertrag 2025 unterstützt dies prinzipiell – doch die Umsetzung stockt.
„Wir dürfen keine Toleranz zeigen, wenn Mitgliedern krimineller Strukturen unsere Hilfe missbrauchen“, betont ein CDU-Innenexperte. Kritiker verweisen auf humanitäre Bedenken.
Das Non-Refoulement-Prinzip verbietet Abschiebungen in Kriegsgebiete. Syrien gilt trotz partieller Befriedung als unsicher. Hinzu kommen praktische Hürden:
Prof. Weber (Rechtsexperte) nennt es eine „rechtspolitische Zwickmühle“: „Die Bedrohung hier wiegt gegen das Risiko dort ab.“
Im Innenausschuss am 20.7.2025 prallten Grüne und CDU aufeinander. Während die CDU „klare Konsequenzen“ fordert, warnt die Grünen-Fraktion vor „Kollektivstrafen“.
| Jahr | Gescheiterte Abschiebungen | Grund |
|---|---|---|
| 2024 | 23 | Fehlende Reisepapiere |
| 2023 | 18 | Rechtliche Einwände |
„6.700 ausreisepflichtige Syrer in Deutschland – da braucht es endlich Lösungen.“
Seit Jahren häufen sich die Ermittlungen gegen die syrische Großfamilie. Laut Polizei gab es allein seit 2020 47 Verfahren. Die Bandbreite reicht von Diebstahl bis zu versuchter Tötung.
Am Europaplatz und Mailänder Platz wurden 12 Raubüberfälle dokumentiert. Ein besonders brutaler Fall: Im März 2024 bedrohten Familienmitglieder Opfer mit Messern. Zeugen sprachen von gezielter Nötigung.
Clanchef Mahmoud Al-K. (44) hat 14 Vorstrafen. Die Polizei nennt ihn „Schlüsselfigur“. Ein Ermittler: „Er koordiniert von der JVA aus.“ Sein Bruder sitzt wegen Waffendelikten in Haft.
„Die Strukturen ähneln transnationalen Netzwerken – nur familiär organisiert.“
Sechs Mitgliedern der Familie sind aktuell in der JVA Stuttgart. Drei weitere wurden bereits wegen anderer Delikte verurteilt. Laut SWR fordern Politiker strengere Abschieberegeln.
| Name | Delikt | Haftdauer |
|---|---|---|
| Mahmoud Al-K. | Erpressung | 5 Jahre |
| Rami Al-K. | Waffenbesitz | 3 Jahre |
Der Fall zeigt eine deutliche Eskalation – von Sozialbetrug bis zu schwerer Gewaltkriminalität. Die Großfamilie steht exemplarisch für strukturelle Herausforderungen im Umgang mit kriminellen Netzwerken.
Baden-Württemberg plant eine Bundesratsinitiative zur Änderung des §58a AufenthG. Ziel ist, Abschiebungen bei gravierenden Straftaten zu beschleunigen. Experten warnen vor einer Nachwuchsgeneration, die in Clan-Strukturen hineinwächst.
Innenminister Strobl betont: „Konsequente Strafverfolgung statt Paralleljustiz.“ Die Debatte bleibt: Wie lassen sich Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Sicherheit vereinen?
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