Überraschend: Zwischen 5. April 2025 und 6. August 2025 legten die USA pauschal 10% auf fast alle Importe fest. Diese Zahl verändert Lieferketten, Margen und Einkaufslisten weltweit.
Ab 7. August 2025 treten länderspezifische Sätze in Kraft. Der EU‑Deal vom 27./28. juli 2025 sieht für Waren EU‑Ursprung meist 15% vor, ohne Addition bisheriger Sätze.
Die Trendanalyse erklärt, wie zölle und zoll‑Regime Preise um prozent‑Punkte verschieben. Sie zeigt, welche Branchen – Maschinenbau, Fahrzeugindustrie, Uhren – besonders betroffen sind.
Im Zentrum steht donald trump als politische Kraft: zuerst breite Aufschläge, dann differenzierte Tarife mit zahlreichen Ausnahmen. Die Einführung und das Auslaufen der De‑minimis‑Schwelle bis 29. august 2025 erhöhen den administrativen Aufwand.
Mit dem Juli‑Abkommen treten zentrale Tarifänderungen für Waren mit EU‑Ursprung in Kraft. Ein pauschaler 15%‑Zollsatz gilt ab august 2025 für die meisten EU‑Ursprungswaren, sofern keine speziellen zollsätze oder Section‑232‑Maßnahmen höher greifen.
Strategische Güter bleiben zollfrei. Die De‑minimis‑Regel von 800 US‑Dollar soll ab 29. august 2025 entfallen. Das bedeutet mehr Anmeldungen, höhere Verwaltungskosten und neue Probleme bei Retouren und E‑Commerce.
| Datum | Regel | Praktische Folge |
|---|---|---|
| 7. August 2025 | 15% pauschal für EU‑Ursprung | Vereinfachung, aber keine Ausnahme für höhere Basistarife |
| 29. August 2025 | De‑minimis (800 US‑Dollar) entfällt | Mehr Anmeldungen, höhere Kosten |
| laufend | CSMS / Federal Register | Broker‑Workflows und CATAIR/HTS‑Referenzen anpassen |
Kurz: Wer jetzt nicht Ursprung, zollsatz und customs and border‑Hinweise prüft, riskiert Fehlanmeldungen und Nachbelastungen. Ein Blick auf Executive Order‑Anhänge klärt oft Details.
Zwischen märz 2025 und juli 2025 beschleunigte sich die Politikentwicklung deutlich. Eine executive order vom 2. april 2025 rief den nationalen Notstand nach IEEPA aus und setzte am 5. april einen pauschalen 10%‑Zwischensatz in kraft.
Ab 9. april folgte eine 90‑tägige „Zoll‑Pause«, die mehrfach verlängert wurde und bis zum 7. august reichte. Diese Unterbrechungen spiegeln, wie verhandlungen kurzfristig Belastungen verschoben.
Annex I plante höhere, länderspezifische Sätze; Annex II listete Ausnahmen für Pharma, Halbleiter, kritische Mineralien und Energie. Ein weiterer Hebel waren reciprocal tariffs, politisch seit märz 2025 diskutiert und nun operativ vorbereitet.
Gerichtliche entscheidungen beeinflussten das Tempo: Der CIT erklärte die IEEPA‑Basis am 28. mai 2025 für rechtswidrig, der CAFC erlaubte am 29. mai einen Eilantrag der Regierung. Section 232 blieb unberührt.
| Datum | Maßnahme | Wirkung | Status |
|---|---|---|---|
| 2. April 2025 | Executive Order (IEEPA) | Nationaler Notstand, Rechtsgrundlage | In Kraft / gerichtliche Prüfung |
| 5. April 2025 | 10% Zwischensatz | Sofortige Belastung aller Importe | Aussetzung/Verlängerung möglich |
| 9. April – 7. Aug. 2025 | „Zoll‑Pause“ | Temporäre Erleichterung für Logistik | Mehrfach verlängert |
| 27. Juli 2025 | EU‑Deal / Annex I | 15% für EU‑Ursprung geplant | Implementierung folgt |
Die Tariflogik ändert sich: Statt eines einheitlichen 10%‑Aufschlags gelten ab 7. August länderspezifische tariff rates. Die Sätze stehen in einer offiziellen Tabelle; der nichtpräferenzielle Ursprung entscheidet über die Anwendung.
Für EU‑Waren gilt pauschal 15%, parallel können sektorale zusatzzölle weiter greifen. Unternehmen müssen darum MFN‑Tarife und Zusatzregeln sauber auseinanderhalten.
China ist ein Sonderfall: Nach Drohungen von bis zu 145% liegt der aktuelle Satz bei rund 30%. Die De‑minimis‑Regel wurde auch für Hongkong ausgesetzt. Re‑Exporte mit chinesischem Ursprung lösen weiterhin chinesische Sätze aus.
„Abgleich mit CSMS und Federal Register ist Pflicht“, warnen Zollexperten.
| Datum | Regel | Wirkung |
|---|---|---|
| 7. Aug. 2025 | länderspezifische tariff rates | Ende des 10%‑Zwischensatzes |
| laufend | CSMS / Federal Register | Präzisierungen, Anpassungen |
| laufend | De‑minimis-Aussetzung | Mehr Anmeldungen, höhere Kosten |
Metallimporte stehen jetzt im Fokus: Seit 5. Juni 2025 gelten 50% Zusatzzölle auf stahl und aluminium; ab 1. August 2025 wurde Kupfer gleichfalls erfasst. Diese Sätze wirken als erheblicher Kostenhebel neben den allgemeinen zöllen.
Wichtig ist die Bemessung: gemäß section 232 wird nur der Metallanteil belastet, sofern der Import als two‑line entry mit getrennter HTS‑Erfassung deklariert ist.
Fehlt die Trennung, greift der Zuschlag auf den Gesamtwarenwert. Nichtmetallanteile sind als reciprocal tariff (HTS 9903.01.25) zu führen; Metallanteile bleiben von reciprocal tariffs ausgenommen (HTS 9903.01.33).
| Datum | Maßnahme | Konsequenz |
|---|---|---|
| 5. Juni 2025 | 50% auf stahl & aluminium | hohe Zusatzkosten |
| 1. August 2025 | 50% auf Kupfer | Ausweitung der Belastung |
| seit 28. Juni 2025 | Smelt-/Cast‑Angabe Pflicht | Dokumentationsrisiken, «UN»→200% |
Für das vereinigten königreich gelten bei Stahl teils nur 25% statt 50%. CSMS‑Referenzen #64384496, #65236374 und #65794272 beschreiben praktische Abläufe und Nachweispflichten.
„Unternehmen müssen Aluminium‑Herkünfte auditieren und two‑line‑Entries revisionssicher nachweisen.“
Für Pkw und Komponenten brachte Proclamation 10908 ab 5. April 2025 einen 25%igen Zusatzzoll auf autos. Ab 3. Mai 2025 folgten ausgewählte autoteile.
Der zusatzzoll läuft parallel zu regulären Tarifen. Firmen können jedoch eine Erstattung für Teile erhalten, die in den USA in Fahrzeuge verbaut werden.
Die Verordnung listet betroffene HS‑Positionen präzise. Händler sollten HTS‑Nummern laufend pflegen und Erstattungsoptionen dokumentieren.
Wichtig: Greift der Autozoll, werden section 232‑Sätze für stahl und aluminium auf dieselbe Einheit nicht zusätzlich berechnet. Das vereinfacht die Kalkulation.
| Regel | Wirkung | Praxis |
|---|---|---|
| 25% Autozoll (Procl. 10908) | Mehrkosten auf imports | HTS‑Prüfung, Erstattungsantrag möglich |
| Erstattung bei verbautem Teileinsatz | Teilweise Rückvergütung | Nachweis: VIN, Montagebelege |
| Vorrang vs. section 232 | Keine Kumulation | Einfuhr‑Berechnung vereinheitlicht |
„Präzise HS‑Pflege und Traceability entscheiden über Kosten und Rückvergütungen.“
Die neuen Tarife zeigen klare Gewinner und Verlierer. Ein Branchenblick macht das Ausmaß sichtbar.
Maschinen und Werkzeuge: Für viele Produkte bleibt der Zollwert FOB‑basiert. Beispiele: Werkstückhalter (HTS 8466) wechselten von 3,7% plus 10% Interim auf pauschal 15%.
Wichtig: Assists und Lizenzen erhöhen den Zollwert. Transportkosten sind abziehbar. Kleine Änderungen am FOB‑Wert verschieben prozent‑Effekte deutlich.
Bei Fahrzeugen (HTS 8703) lagen bisher 2,5% MFN plus Interim‑Aufschläge. Der EU‑Deal sieht künftig 15% für EU‑ursprung vor.
Für die Einfuhr bedeutet das: Matrix prüfen, Autoteil vs. Komplettfahrzeug abgrenzen und Erstattungsoptionen dokumentieren.
Uhren enthalten oft Metall‑ und Präzisionsteile. Section‑232 trifft selten das Gesamterzeugnis, wohl aber Metallanteile.
Bei Mischprodukten entscheidet der ursprung über Zusatzsätze. Herkunftsnachweise sind daher zentral.
HTS‑Qualität entscheidet Pflichten. Access2Markets als datenbank zeigt Zusatzzölle und hilft beim Abgleich mit ländern‑Tabellen.
„Fehleinstufungen bei HTS oder Ursprung führen zu Nachforderungen“, warnen Compliance‑Experten.
| Produkt | Beispiel‑HTS | Vorher | Neu |
|---|---|---|---|
| PKW | 8703 | 2,5% + 25% Interim | 15% (EU‑Ursprung) |
| Werkstückhalter | 8466 | 3,7% + 10% Interim | 15% pauschal |
| Mahlkugeln (Metall) | 7326 | 0% + Section‑232 50% | Weiterhin Section‑232 relevant |
Unternehmen müssen kurzfristig klare Regeln für Ursprung, Wertansatz und Broker‑Workflows etablieren. Das reduziert Fehldeklarationen und schützt vor Nachforderungen.
Dokumentieren Sie den nichtpräferenziellen Ursprung präzise. Bei China‑Bezug ist die Prüfung kritisch.
US‑Zoll kann abweichend entscheiden; verbindliche CBP‑Rulings schaffen Sicherheit.
Legt den FOB‑Wert offen. Additionen wie Assists, Provisionen oder Lizenzen sind korrekt zu erfassen.
Transport und Versicherung können als Abzug gelten. Vertragliche Fixierung verhindert spätere Nachzahlungen.
CSMS‑Hinweise (z. B. #64680374, #64701128) enthalten technische Vorgaben. Folgen Sie diesen, um two‑line entries und HTS‑Zuordnungen sauber zu führen.
Broker‑Fehler kommen vor. Erkennen Sie Doppelbelastungen, fordern Sie Korrekturen und Rückerstattungen ein. Das ist möglich kraft der CSMS‑Klarstellungen.
„Frühzeitige Abstimmung mit Lieferanten zu Schmelz‑ und Gießland vermeidet teure Überraschungen.“
| Aufgabe | Konkreter Schritt | Praxisnutzen |
|---|---|---|
| Ursprungsprüfung | Last substantial transformation & CBP‑Ruling | Rechtssichere Tarifanwendung |
| Zollwert | FOB offenlegen, Assists vertraglich klären | Vermeidung überhöhter Abgaben |
| Broker & CSMS | CSMS‑Folgen umsetzen, Fehler reklamieren | Korrektur Doppelbelastungen, Rückforderungen |
Das Frühjahr 2025 markiert eine Zäsur für globale Lieferketten und Tarifpolitik. Die Vereinbarung vom juli 2025 und der 15%‑Anker ab august 2025 geben zwar Orientierung, doch bleiben zollsätze volatil.
Ökonomisch dürften höhere Zölle auf Zwischenprodukte und Kapitalgüter die Produktivität dämpfen, so aktuelle Einschätzungen. Die EU antwortet mit Gegenmaßnahmen; daraus entstehen auch neue Partnerschaften.
Verhandlungen entscheiden weiter. Weitere verhandlungen zu Section‑232, Quoten und strategischen Gütern sind wahrscheinlich. Firmen sollten Ursprung und Dokumentation fokussieren, prozent‑Aufschläge in Preisbildung einrechnen und Hedging prüfen.
Politisch treibt us‑präsident donald das Thema; donald trump bleibt zentral. Wer zölle, ursprung und Compliance operativ beherrscht, bleibt handlungsfähig. Für politische Signale siehe auch aktuelle Analysen.
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