Am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, eskaliert ein Polizeieinsatz in Wangen (Kreis Göppingen) tödlich. Ein 27-jähriger Mann greift Beamten mit einem Messer an – die Situation endet mit Schüssen. Doch wer war der Angreifer, und warum befand er sich überhaupt noch in Deutschland?
Laut ersten Angaben handelte es sich um einen afghanischen Staatsbürger mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Der Mann war bereits wegen Körperverletzung verurteilt und hätte eine Haftstrafe antreten müssen. Die Polizei war vor Ort, um einen Vorführbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm zu vollstrecken.
Der Vorfall wirft Fragen auf: Warum wurde der Mann nicht früher abgeschoben? Wie konnte es zu dieser gefährlichen Konfrontation kommen? Die genauen Umstände untersucht nun das LKA Baden-Württemberg.
Erste Meldungen bezeichneten den Getöteten als Asylbewerber, später korrigierten die Behörden diese Information. Der Tatort – eine Unterkunft für Geflüchtete – rückt die Debatte um Abschiebungen und Sicherheit erneut in den Fokus.
Vorfall in Wangen: Afghane nach Messerangriff auf Polizisten erschossen
Was als Haftvollstreckung geplant war, eskalierte binnen Minuten. Der 27-Jährige griff die Polizisten mit einem Messer an, als diese den Vorführbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vollstrecken wollten. „Die Situation war unmittelbar lebensbedrohlich“, bestätigt ein Sprecher.
Eskalation bei polizeilicher Festnahme
Laut Ermittlungen zog der Mann das Messer, als die Beamten die Wohnung betraten. Ein Polizist erlitt schwer verletzt Schnittwunden an Händen und Brust. „Trotz deutlicher Aufforderungen legte er die Waffe nicht weg“, heißt es in einem internen Bericht.
Die Schüsse fielen nach Zeugenaussagen in Sekundenbruchteilen. Ein Notarztteam versuchte vergeblich, den Angreifer zu reanimieren. Der verletzte Polizeibeamte wurde stationär behandelt – sein Leben ist nicht in Gefahr.
Verletzungen des Polizeibeamten und Tod des Angreifers
Am Tatort sicherten Forensiker das Messer und kartierten die Schussspuren. Die Absperrung des Mehrfamilienhauses bleibt bestehen. „Solche Einsätze zeigen, wie schnell Routine in Lebensgefahr umschlägt“, kommentiert ein Experte.
„Die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird nun geprüft. Klar ist: Der Beamte handelte in Notwehr.“
Vergleiche mit früheren Fällen zeigen: Schusswaffengebrauch in Wohnungen ist selten, aber bei Messerangriffen juristisch gedeckt. Die Debatte um Abschiebungen und Sicherheit dürfte neu entfacht werden.
Hintergründe und rechtliche Einordnung
Warum blieb eine zehnmonatige Haftstrafe unvollstreckt? Die Antworten liegen im Justizsystem. Der Fall des 27-Jährigen offenbart Lücken bei der Umsetzung von Vorführbefehlen.
Vorführbefehl und offene Haftstrafe
Der Mann war 2023 wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Ulm erließ einen Haftbefehl – doch die Vollstreckung verzögerte sich. Das LKA gibt keine Auskunft zu den Gründen.
Experten vermuten Personalmangel oder fehlende Koordination zwischen Behörden. „Solche Fälle sind kein Einzelfall“, sagt ein Richter anonym.
Standardverfahren bei Schusswaffengebrauch
Die Polizei Baden-Württemberg nutzte 2024 in 13 Fällen Schusswaffen. Drei Menschen starben. Die Rechtsgrundlage: § 57 PolG BW.
Jahr | Schusswaffeneinsätze | Todesfälle |
---|---|---|
2024 | 13 | 3 |
2025 (bis Mai) | 7 | 1 |
„Jeder Einsatz wird intern und durch die Staatsanwaltschaft geprüft. Notwehr liegt vor, wenn Lebensgefahr besteht.“
Bei Messerangriffen gilt: Polizisten müssen nicht erst warnen. Der Schusswaffengebrauch im Wangener Fall wird nun forensisch rekonstruiert.
Reaktionen und politische Debatte
Die tödliche Eskalation in Wangen löst eine hitzige Debatte aus. Innenminister Strobl (CDU) betont: „Wer Beamte mit einem Messer angreift, riskiert sein Leben.“ Die Deutschen Polizeigewerkschaft kritisiert indes Untätigkeit der Politik.
Laut GdP stieg die Gewalt gegen Polizisten seit 2022 um 23%. DPolG-Chef Kusterer fordert schärfere Waffengesetze: „Wieder ein Messer – wieder ein Opfer.“ Oppositionsparteien sehen darin Symbolpolitik.
Geplant sind nun Maßnahmen wie Messerverbotszonen an Revieren. Der Landtag will zudem die Ausrüstung der Beamten verbessern. Bürgerrechtsgruppen warnen vor überzogener Härte.