AfD-Mitglieder dürfen nicht mehr in den Staatsdienst! Neue Regel in Rheinland-Pfalz

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Michelle Möhring
6 Min Read

Rheinland-Pfalz führt eine verbindliche Verfassungstreue-Erklärung ein. Diese gilt für alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten – egal ob Beamte oder Tarifbeschäftigte. Der Schritt folgt der Einstufung der AfD als extremistisch durch den Verfassungsschutz.

SPD-Innenminister Michael Ebling betont: „Wer unsere Demokratie ablehnt, hat hier keinen Platz.“ Die neue Regel betrifft nicht nur Neueinstellungen, sondern auch bestehende Mitarbeiter. Sie müssen schriftlich bestätigen, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten.

Die Änderung tritt in den nächsten Wochen in Kraft. Damit reagiert Rheinland-Pfalz auf die gestiegene Sorge um verfassungsfeindliche Tendenzen. Erstmals wird eine Partei explizit ausgeschlossen.

Experten sehen darin einen historischen Schritt. Die Maßnahme könnte Schule machen – auch in anderen Bundesländern.

Hintergrund der neuen Regelung

Hinter der Entscheidung steckt eine langjährige Beobachtung durch Sicherheitsbehörden. Der Verfassungsschutz dokumentierte seit 2023 eine zunehmende Radikalisierung der AfD. Der jüngste Bericht von 2025 zeigt: Es gibt keinen „gemäßigten Flügel“ mehr.

Warum wurde die Regel eingeführt?

Die Maßnahme dient als Präventivschritt. Sie soll verhindern, dass Personen mit extremistischer Gesinnung Einfluss auf öffentliche Ämter nehmen. „Die dynamische Radikalisierung erfordert Handeln“, erklärt der Chef des Verfassungsschutzes.

Interne Dokumente belegen: Die Vorbereitungen liefen 18 Monate. Rheinland-Pfalz setzt damit als erstes Bundesland eine klare Grenze. Andere Länder könnten folgen.

Die Rolle des Verfassungsschutzes

Ausschlaggebend war die aktualisierte Liste von 143 beobachteten Organisationen. Darunter fallen auch als extremistischen Organisation eingestufte Gruppierungen. Das Innenministerium stützt sich auf diese Erkenntnisse.

  • Neudefinition des Verdachtsfalls im Beamtenrecht
  • Juristische Absicherung gegen Klagen
  • Vergleich: Rheinland-Pfalz als Vorreiter

Die Verwaltungsvorschrift Verfassungstreue schafft nun eine einheitliche Grundlage. Sie gilt für alle Ebenen des öffentlichen Dienstes.

Rechtliche Grundlagen und Umsetzung

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Juristische Experten bewerten die Änderungen als notwendig und rechtssicher. Grundlage ist §7 des Beamtenstatusgesetzes, der die Pflicht zur Verfassungstreue festschreibt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im März 2025 diese Auslegung.

Die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue

Die geänderte Verwaltungsvorschrift §12a regelt nun konkret:

  • Schriftliche Erklärung aller Beschäftigten, auch Tarifbeschäftigte.
  • Rückwirkende Überprüfung der letzten fünf Jahre.
  • Automatische Überprüfung bei Beförderungen.

„Dies ist ein Paradigmenwechsel im Beamtenrecht – die Grenze zwischen Parteifreiheit und Staatsraison wird neu gezogen.“

Prof. Dr. Lena Hartmann, Rechtswissenschaftlerin

Auswirkungen auf Bewerber und Beamte

Für Bewerber bedeutet die Regelung:

Schritt Konsequenz
Erklärung verweigert Ablehnung des Einstellungsverfahrens
Falschangaben Dienstvergehen mit Entlassungsrisiko

Bestehende Beamte müssen bei Verstößen mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen rechnen. Fallbeispiele aus der Polizei zeigen: Bereits zwei Verfahren laufen.

Reaktionen auf die Entscheidung

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Die neue Regelung zur Verfassungstreue in Rheinland-Pfalz hat deutschlandweit Wellen geschlagen. Während Befürworter den Schritt als notwendig bezeichnen, gibt es auch laute Stimmen der Kritik. Besonders die AfD sieht sich diskriminiert.

AfD spricht von «Schikanierung»

AfD-Vize Sebastian Münzenmaier nannte die Maßnahme bei einer Pressekonferenz einen „Angriff auf die Demokratie“. Er warf der Landesregierung vor, mit „verfassungswidrigen Methoden“ gegen seine Partei vorzugehen. „Das ist systematische Schikanierung“, so Münzenmaier.

Die AfD kündigte rechtliche Schritte an. Juristische Experten sehen jedoch wenig Erfolgschancen. Grund: Die Grundordnung des Staates hat Vorrang vor Parteieninteressen.

Innenminister Ebling kontert

SPD-Innenminister Michael Ebling reagierte prompt. „Wer unsere Demokratie ablehnt, hat in Uniform nichts verloren“, erklärte er. Seine klare Botschaft: Der öffentliche Dienst muss frei von Extremisten bleiben.

Ebling betonte den Schutz des Beamtenethos. „Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um die Verteidigung unserer Werte“, sagte er. Die 23 bekannten Fälle von AfD-Mitgliedschaften würden nun geprüft.

Position Argumente
AfD «Einschränkung der Berufsfreiheit»
Landesregierung «Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung»

Gewerkschaften zeigen sich gespalten. Während einige die Entscheidung begrüßen, äußern andere Zweifel an der Umsetzung. Laut Experten könnte der Fall bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

In sozialen Medien polarisiert die Debatte. Historiker ziehen Vergleiche zum Umgang mit Linksextremismus in den 1970ern. Einigkeit herrscht jedoch in einem Punkt: Dies ist ein Testfall für die wehrhafte Demokratie.

Fazit: Folgen und offene Fragen

Die Entscheidung aus Rheinland-Pfalz wirft langfristige Fragen auf. Mit 12 laufenden Klagen gegen ähnliche Regelungen bleibt die rechtliche Zukunft ungewiss. Experten sehen einen möglichen Dominoeffekt auf andere Bundesländer.

Die EU-Kommission beobachtet die Entwicklung. Ein Vergleich mit Maßnahmen in EU-Partnerländern steht aus. Der nächste Verfassungsschutz-Bericht im November könnte weitere Einstufungen bringen.

Für Beamten und Tarifbeschäftigte bleiben Grauzonen: Wer trägt die Beweislast bei Verdacht? Die Bund-Länder-Konferenz im September soll Klarheit schaffen. Die Verfassungstreue-Regel wird zum Testfall für Europas Demokratien.

Q: Warum dürfen AfD-Mitglieder nicht mehr in den öffentlichen Dienst?

A: Rheinland-Pfalz hat eine neue Verwaltungsvorschrift eingeführt, die Personen, die einer extremistischen Organisation angehören, vom Staatsdienst ausschließt. Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet, was Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufwirft.

Q: Welche Rolle spielt der Verfassungsschutz bei dieser Entscheidung?

A: Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextrem ein. Diese Einstufung dient als Grundlage für die neue Regelung, da Beamte und Tarifbeschäftigte die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen müssen.

Q: Gilt die Regelung auch für bestehende Beamte?

A: Ja, auch aktive Beamte müssen ihre Verfassungstreue nachweisen. Bei begründeten Zweifeln kann ein Dienstvergehen geprüft werden, was im Extremfall zur Entlassung führen kann.

Q: Wie reagiert die AfD auf die Entscheidung?

A: Die Partei kritisiert die Regelung als «verfassungswidrig» und wirft der Landesregierung vor, politisch motiviert zu handeln. Sie plant rechtliche Schritte gegen die Verwaltungsvorschrift.

Q: Was sagt Innenminister Michael Ebling zur Kritik?

A: Ebling betont, dass die Regelung keine politische Verfolgung sei, sondern dem Schutz der Demokratie diene. Er verweist auf die Pflicht des Staates, verfassungsfeindliche Kräfte aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten.
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